Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 09/2026

BeckenbodenBalance
Schkeuditzer Straße 13
04420 Markranstädt
(nachfolgend „BeckenbodenBalance“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich – Leistungsgegenstand

1.1 BeckenbodenBalance betreibt in 04420 Markranstädt, Schkeuditzer Straße 13, ein Studio zur Durchführung von Anwendungen mit dem EMP Pro Chair zur Unterstützung des Beckenbodentrainings und der Beckenbodenbehandlung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von BeckenbodenBalance, die Kunden im Rahmen des Erwerbs und der Nutzung von Mehrfachkarten in Anspruch nehmen.

1.3 BeckenbodenBalance bietet Mehrfachkarten mit 10, 20, 30 oder 40 Anwendungen am EMP Pro Chair an. Die jeweilige Mehrfachkarte berechtigt den Kunden zur Inanspruchnahme der entsprechenden Anzahl von Anwendungen innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer.

1.4 Mit dem Erwerb einer Mehrfachkarte wird keine Mitgliedschaft, kein Abonnement und kein Dauerschuldverhältnis mit laufenden monatlichen Beiträgen begründet. Der Kunde erwirbt vielmehr ein festgelegtes Kontingent einzelner Anwendungen.

1.5 Die Mehrfachkarte ist grundsätzlich 12 Monate ab dem Datum des Erwerbs gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können die enthaltenen Anwendungen nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer bei Krankheit, Schwangerschaft oder sonstiger Verhinderung ergeben sich aus § 5 dieser AGB.

1.6 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern in der jeweiligen Bestimmung keine abweichende Regelung getroffen wird.

§ 2 Erwerb der Mehrfachkarte und Terminvereinbarung

2.1 Der Erwerb einer Mehrfachkarte kommt durch die verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und BeckenbodenBalance über die gewünschte Anzahl von Anwendungen sowie die entsprechende Bestätigung durch BeckenbodenBalance zustande.

2.2 Der Kunde kann zwischen Mehrfachkarten mit 10, 20, 30 oder 40 Anwendungen wählen. Der jeweils gültige Preis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Preisliste von BeckenbodenBalance.

2.3 Die Anwendungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4 Termine können nach Maßgabe der in § 8 geregelten Bestimmungen abgesagt oder verschoben werden.

2.5 Änderungen der für die Abwicklung der Mehrfachkarte relevanten Kontaktdaten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, sind BeckenbodenBalance unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die aufgrund schuldhaft verspäteter oder unterlassener Mitteilung entstehen, können dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde zahlt für die von ihm gewählte Mehrfachkarte mit 10, 20, 30 oder 40 Anwendungen den jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Gesamtpreis gemäß der aktuellen Preisliste von BeckenbodenBalance. Die Zahlung des Gesamtpreises kann nach vorheriger Vereinbarung als Einmalzahlung oder in vereinbarten Raten erfolgen.

3.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschriftmandat. Die vereinbarten Raten werden zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Ratenzahlungsvereinbarung betrifft ausschließlich die Zahlungsweise des Gesamtpreises der erworbenen Mehrfachkarte und begründet keine Mitgliedschaft, Vertragslaufzeit oder fortlaufende Leistungspflicht.

3.3 Sollte eine SEPA-Lastschrift aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht eingelöst werden können oder vom Kunden unberechtigt zurückgegeben werden, hat der Kunde die hierdurch tatsächlich entstandenen und von ihm zu vertretenden Bankkosten zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

3.4 Gerät der Kunde mit einer vereinbarten Rate in Zahlungsverzug, ist BeckenbodenBalance berechtigt, weitere Anwendungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen zurückzustellen. Die gesetzlichen Rechte von BeckenbodenBalance wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

3.5 Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, mit Zugang zur Zahlung fällig. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.6 Der bei Abschluss der Mehrfachkarte vereinbarte Gesamtpreis bleibt für die gewählte Anzahl der Anwendungen verbindlich. Eine Preisanpassung während der vereinbarten Mehrfachkarte erfolgt nicht. Nach vollständiger Inanspruchnahme der erworbenen Anwendungen gilt für den Erwerb einer neuen Mehrfachkarte die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste von BeckenbodenBalance.

3.7 BeckenbodenBalance ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes den auf die Anwendungen entfallenden Preis entsprechend anzupassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 4 Mehrfachkarten – Gültigkeit, Einlösung und Ratenzahlung

4.1 Der Kunde erwirbt eine Mehrfachkarte für die Nutzung der EMP Pro Chair-Anwendungen zur Beckenbodenbehandlung. Angeboten werden Mehrfachkarten mit 10, 20, 30 oder 40 Anwendungen. Mit dem Erwerb der Mehrfachkarte wird keine Mitgliedschaft, kein Abonnement und kein sonstiges Dauerschuldverhältnis begründet.

4.2 Die erworbenen Anwendungen sind ab dem Datum des Abschlusses bzw. Erwerbs der Mehrfachkarte 12 Monate gültig und innerhalb dieses Zeitraums einzulösen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht in Anspruch genommene Anwendungen, soweit gesetzlich zulässig, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Der Gesamtpreis der Mehrfachkarte kann nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden auch in mehreren Raten gezahlt werden. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt ausschließlich eine Vereinbarung über die Zahlungsweise des Gesamtpreises der erworbenen Mehrfachkarte dar und begründet keine Vertragslaufzeit, Mitgliedschaft oder fortlaufende Leistungspflicht.

4.4 Für die vereinbarte Ratenzahlung erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschriftmandat. Die jeweiligen Raten werden zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Fälligkeitsterminen per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat wird dem Kunden gesondert zur Erteilung vorgelegt.

4.5 Die Mehrfachkarte endet automatisch mit der vollständigen Inanspruchnahme der gebuchten Anwendungen oder spätestens mit Ablauf der in Ziffer 4.2 genannten Gültigkeitsdauer. Die vereinbarte Ratenzahlung bleibt hiervon unberührt, soweit der Gesamtpreis der Mehrfachkarte zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht vollständig entrichtet wurde.

4.6 Eine Kündigung der Mehrfachkarte ist nicht erforderlich. Nicht in Anspruch genommene Anwendungen können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer grundsätzlich nicht ausgezahlt oder auf eine andere Person übertragen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Unterbrechung / Verhinderung der Anwendung

5.1 Kann der Kunde die erworbene Mehrfachkarte aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft vorübergehend nicht nutzen, kann auf Antrag eine entsprechende Verlängerung der Gültigkeitsdauer vereinbart werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch und muss vor Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer mit BeckenbodenBalance schriftlich (z. B. per E-Mail) vereinbart werden.

5.2 Als Nachweis für eine krankheitsbedingte Verhinderung kann BeckenbodenBalance die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Bei einer Schwangerschaft kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden, sofern dies für die Beurteilung der beantragten Verlängerung erforderlich ist.

5.3 Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Verhinderung, spätestens jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Mehrfachkarte, bei BeckenbodenBalance einzureichen. Eine Verlängerung wird erst nach entsprechender Bestätigung durch BeckenbodenBalance wirksam.

5.4 Wird eine Verhinderung nicht rechtzeitig angezeigt oder kein erforderlicher Nachweis vorgelegt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5.5 Eine genehmigte Verlängerung betrifft ausschließlich die Gültigkeitsdauer der Mehrfachkarte. Sie begründet weder eine neue Vertragslaufzeit noch eine Mitgliedschaft oder sonstige laufende Zahlungsverpflichtung.

5.6 BeckenbodenBalance behält sich vor, die Betriebsstätte beispielsweise aufgrund von Betriebsferien, Renovierungsarbeiten oder sonstigen betrieblichen Gründen vorübergehend zu schließen. Derartige Schließzeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Gültigkeitsdauer der Mehrfachkarte kann sich um solche von BeckenbodenBalance veranlassten Schließzeiten entsprechend verlängern, sofern der Kunde die Anwendungen während dieser Zeit nicht in Anspruch nehmen konnte.

§ 6 Haftung für Schäden

6.1 BeckenbodenBalance haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BeckenbodenBalance, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ebenfalls für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung haftet BeckenbodenBalance nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit BeckenbodenBalance nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.

6.4 Für Schäden oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden, die dieser während seines Aufenthalts in den Räumlichkeiten von BeckenbodenBalance mit sich führt, haftet BeckenbodenBalance nur, soweit die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Garderobe, Taschen, Wertsachen, elektronische Geräte und sonstige persönliche Gegenstände.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und insbesondere Wertsachen während seines Aufenthalts eigenverantwortlich aufzubewahren und diese nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten von BeckenbodenBalance zurückzulassen.

6.6 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichende gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.

§ 7 Teilnahme an einer EMP-Pro-Chair-Anwendung

7.1 Die Anwendung mit dem EMP Pro Chair darf nur durchgeführt werden, wenn aus Sicht des Kunden keine gesundheitlichen Gründe bestehen, die einer Anwendung entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, BeckenbodenBalance vor Beginn der Anwendung über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, relevante Vorerkrankungen, Beschwerden, medizinische Implantate oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Anwendung von Bedeutung sein können.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von BeckenbodenBalance vor und während der Anwendung erteilten Hinweise und Anweisungen zur sicheren Durchführung der Anwendung zu beachten. BeckenbodenBalance ist berechtigt, eine Anwendung abzulehnen oder vorzeitig abzubrechen, wenn aufgrund der Angaben des Kunden, seines körperlichen Zustands oder sonstiger Umstände Zweifel daran bestehen, dass die Anwendung sicher durchgeführt werden kann.

7.3 Bei akuten Beschwerden, Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Veränderungen, die nach Einschätzung des Kunden gegen eine Anwendung sprechen könnten, ist die Anwendung nicht durchzuführen. Im Zweifel wird empfohlen, vor der Anwendung ärztlichen Rat einzuholen.

7.4 Der Kunde hat vor Beginn der Anwendung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den für die Durchführung relevanten gesundheitlichen Umständen zu machen. BeckenbodenBalance übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die darauf beruhen, dass der Kunde relevante Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß mitgeteilt hat.

7.5 Bei Verspätung des Kunden verkürzt sich die für die Anwendung zur Verfügung stehende Zeit entsprechend, sofern die Anwendung aufgrund der Verspätung nicht vollständig innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters durchgeführt werden kann. Eine Verlängerung der gebuchten Anwendung über den vereinbarten Termin hinaus besteht nicht.

7.6 Bei einer erheblichen Verspätung kann BeckenbodenBalance die Durchführung der Anwendung ablehnen, wenn eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht mehr möglich ist. Die Regelungen zur Terminabsage gemäß § 8 bleiben hiervon unberührt.

7.7 Die Teilnahme bzw. Nutzung des EMP Pro Chairs durch Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und nach individueller Abstimmung mit BeckenbodenBalance möglich.

§ 8 Terminabsage und Nichtwahrnehmung

8.1 Vereinbarte Termine für eine EMP-Pro-Chair-Anwendung können vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

8.2 Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder nimmt der Kunde den vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht wahr, ist BeckenbodenBalance berechtigt, die für diesen Termin vorgesehene Anwendung als in Anspruch genommen zu behandeln und von der Mehrfachkarte abzuziehen, sofern die kurzfristige Absage oder Nichtwahrnehmung vom Kunden zu vertreten ist.

8.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist bzw. dass er die kurzfristige Absage oder Nichtwahrnehmung nicht zu vertreten hat.

8.4 Bei nachweislich unverschuldeten Verhinderungsgründen, insbesondere aufgrund plötzlich eintretender Erkrankung oder eines sonstigen unvorhersehbaren Ereignisses, kann BeckenbodenBalance im Einzelfall von der Anrechnung der Anwendung absehen.

8.5 Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Termine von BeckenbodenBalance.

8.6 Die in einer Mehrfachkarte enthaltene Anzahl von Anwendungen wird durch die wirksame Terminvereinbarung nicht erhöht. Eine nach Maßgabe dieser AGB als in Anspruch genommen geltende Anwendung wird nicht gutgeschrieben.

§ 9 Form von Erklärungen

9.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden gegenüber BeckenbodenBalance bedürfen, soweit gesetzlich keine strengere oder abweichende Form vorgeschrieben ist, mindestens der Textform.

9.2 Die Textform kann insbesondere durch E-Mail gewahrt werden.

9.3 Dies gilt insbesondere für Mitteilungen über Änderungen der Kontaktdaten, Terminabsagen und sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der erworbenen Mehrfachkarte.

§ 10 Änderung der AGB

10.1 BeckenbodenBalance ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischer oder organisatorischer Anpassungen oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind.

10.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Änderungen werden grundsätzlich nicht auf bereits vollständig erworbene Mehrfachkarten angewendet, soweit hierdurch zum Nachteil des Kunden in bereits bestehende Rechte eingegriffen würde.

10.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen BeckenbodenBalance und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BeckenbodenBalance und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

11.2 Erfüllungsort für die Leistungen von BeckenbodenBalance ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz bzw. der Ort der vereinbarten Leistungserbringung.

11.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands zu Lasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.

11.4 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das für den Geschäftssitz von BeckenbodenBalance zuständige Gericht vereinbart werden.

§ 12 Gesundheitliche Voraussetzungen, Kontraindikationen und Anwendung des EMP Pro Chair

12.1 BeckenbodenBalance bietet Anwendungen mit dem EMP Pro Chair zum Training und zur Aktivierung der Beckenbodenmuskulatur an. Hierbei werden elektromagnetische Impulse eingesetzt, durch die Kontraktionen der Beckenbodenmuskulatur ausgelöst werden. Die Anwendung erfolgt grundsätzlich im Sitzen und vollständig bekleidet. Eine Anwendung dauert in der Regel ca. 28 Minuten.

12.2 Die Anwendungen von BeckenbodenBalance dienen dem Beckenboden- und Muskeltraining sowie der Unterstützung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens. Soweit BeckenbodenBalance nicht aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Berufs- oder Heilerlaubnis tätig wird, stellen die Anwendungen keine ärztliche Diagnose oder medizinische Therapie dar und ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.

12.3 Vor der erstmaligen Anwendung ist der Kunde verpflichtet, BeckenbodenBalance vollständig und wahrheitsgemäß über bekannte gesundheitliche Umstände zu informieren, die für die sichere Nutzung des EMP Pro Chair von Bedeutung sein können. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen, Implantate, vorausgegangene Operationen, eine bestehende Schwangerschaft sowie sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

12.4 Eine Anwendung darf insbesondere bei bestehenden Kontraindikationen nicht bzw. erst nach entsprechender medizinischer Abklärung durchgeführt werden. Zu den in den verfügbaren Anwendungshinweisen genannten Gegenanzeigen gehören insbesondere:

Weitere gesundheitliche Umstände können einer Anwendung ebenfalls entgegenstehen oder eine vorherige ärztliche Abklärung erforderlich machen.

12.5 Bei bestehenden Erkrankungen, medizinischen Implantaten, kürzlich erfolgten Operationen, akuten Beschwerden oder sonstigen Zweifeln hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung ist der Kunde verpflichtet, vor der Anwendung ärztlichen Rat einzuholen. BeckenbodenBalance ist berechtigt, vor Durchführung einer Anwendung eine entsprechende ärztliche Freigabe zu verlangen.

12.6 Der Kunde ist verpflichtet, BeckenbodenBalance auch über gesundheitliche Veränderungen, die erst nach Erwerb der Mehrfachkarte oder zwischen einzelnen Anwendungen eintreten, vor der nächsten Anwendung zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Eintritt einer Schwangerschaft, Implantation eines medizinischen Gerätes, Operationen, neu aufgetretenen Erkrankungen oder sonstigen für die Anwendung relevanten Veränderungen.

12.7 BeckenbodenBalance ist berechtigt, eine Anwendung abzulehnen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn Anhaltspunkte für eine Kontraindikation bestehen, der Gesundheitszustand des Kunden eine sichere Anwendung zweifelhaft erscheinen lässt oder der Kunde erforderliche Angaben oder Nachweise nicht erbringt. Die Sicherheit des Kunden hat hierbei Vorrang.

12.8 Vor und während der Anwendung sind die Anweisungen der Mitarbeiter von BeckenbodenBalance sowie die für das Gerät geltenden Sicherheits- und Anwendungshinweise zu beachten. Insbesondere sind elektronische Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets aus den Hosentaschen zu entfernen, bevor die Anwendung begonnen wird.

12.9 Die Intensität und Durchführung der Anwendung werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten des EMP Pro Chair individuell abgestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, während der Anwendung auftretende Schmerzen, starkes Unwohlsein oder sonstige ungewöhnliche Beschwerden unverzüglich mitzuteilen, damit die Anwendung angepasst oder beendet werden kann.

12.10 BeckenbodenBalance schuldet keinen bestimmten gesundheitlichen, therapeutischen oder körperlichen Erfolg. Die Wirkung und der Trainingserfolg können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Die Anwendung des EMP Pro Chair ersetzt insbesondere bei bestehenden Beschwerden keine erforderliche ärztliche Diagnostik oder Therapie.

12.11 Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben zu für die Anwendung relevanten gesundheitlichen Umständen oder verschweigt er entsprechende Veränderungen, gelten hinsichtlich einer hieraus entstehenden Haftung die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen des § 6 dieser AGB.

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten.

13.3 Soweit eine Bestimmung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht wirksam vereinbart werden kann, bleibt der übrige Inhalt der Vereinbarung unberührt.

Kontakt

BeckenbodenBalance
Schkeuditzer Straße 13
04420 Markranstädt
034205 423655
info@beckenboden-markranstaedt.de

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